Bundesagentur für Arbeit: Aktualisiertes Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (Stand 07/2019)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 07/2019 veröffentlicht. Die Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG). Nichtdeutsche Leiharbeitnehmer müssen das Merkblatt auf ausdrückliches Verlangen auch in ihrer Muttersprache erhalten (§ 11 Absatz 2 Satz 2 AÜG). Die Übersetzungskosten trägt der Verleiher.

Unter dem folgenden Link erhalten Sie die jüngste Fassung des Merkblatts für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (Stand 07/2019):

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-Leiharbeit_ba013184.pdf

Bei Fragen zu den obigen Themenschwerpunkten stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer individuellen Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser
Kontaktformular!