Internationaler Wirtschaftsverkehr
Wir verfügen historisch bedingt über eine außergewöhnliche Kompetenz im Beratungsspektrum des internationalen Wirtschaftsverkehrs, insbesondere zwischen Deutschland und den Ländern Mittel- und Osteuropas, bei denen die jüngeren EU-Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle spielen.
Hierzu zählen insbesondere
- Begleitung und Betreuung grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten
- europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- grenzüberschreitende Ausführung von Werkverträgen
- grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern
- grenzüberschreitende Überlassung von Arbeitnehmern
- andere Formen des grenzüberschreitenden Fremdpersonaleinsatzes
- Wirtschafts-Strafrecht
- Wirtschafts-Ordnungswidrigkeitenrecht (Verhängung von Bußgeldern)
- internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Wir beraten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten im Waren- und Dienstleistungsverkehr sowohl vom Ausland – insbesondere den Ländern Mittel- und Osteuropas – nach Deutschland als auch – über die Kooperation mit einer polnischen Partnerkanzlei – umgekehrt von Deutschland nach Polen. Wir vertreten Sie in Straf- und Bußgeldverfahren und helfen im Falle der Arrestierung von Vermögenswerten.