Grenzüberschreitender Personenbeförderungsverkehr
RECHTSANWALTSKANZLEI SPIELHOFEN vertritt seit Jahrzehnten Unternehmen im grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen und Kleinbussen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Die spezialisierte Beratung umfasst die Gestaltung der Vertragsverhältnisse mit Auftraggebern, Vermietern, Personenbeförderern und Fahrgästen. Insbesondere vertreten wir Ihr Unternehmen, die Verantwortlichen und Ihre Fahrer in Bußgeldverfahren gegenüber Verkehrspolizeidirektionen, Polizeipräsidien und Regierungspräsidien, Landesämtern für Verkehr und sowie dem Bundesamt für Güterverkehr in allen Streitfragen – insbesondere in Bußgeldverfahren.
Hierzu zählen insbesondere
- Erstellung von Beförderungsverträgen mit Kunden
- Gestaltung von Agenturverträgen mit Provisionsregelungen
- Beratung in allen Fragen des Rechts grenzüberschreitender Personenbeförderung
- Verteidigung in Bußgeldverfahren vor Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten