Bundesagentur für Arbeit: Aktualisiertes Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (Stand 07/2019)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 07/2019 veröffentlicht. Die Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG). Nichtdeutsche Leiharbeitnehmer müssen das Merkblatt auf ausdrückliches Verlangen auch in ihrer Muttersprache erhalten (§ 11 Absatz 2 Satz 2 AÜG). Die Übersetzungskosten trägt der Verleiher.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie die jüngste Fassung des Merkblatts für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (Stand 07/2019):
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-Leiharbeit_ba013184.pdf
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