Gesellschaftsrecht
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Gesellschaftsrecht. Zu unseren Mandanten zählen mittelständisch geprägte Unternehmen ebenso wie familiengeführte Personengesellschaften. Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, beim Wechsel der Geschäftsleitung und bei Fragen der Organhaftung. Wir vertreten bei Anfechtungsklagen und begleiten Strukturmaßnahmen.
Hierzu zählen insbesondere
- Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Startups, Tochtergesellschaften ausländischer Investoren sowie Projektgesellschaften
- Errichtung von inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Investoren
- Entwurf und Änderung von Gesellschaftsverträgen
- Vorbereitung von Beschlüssen
- Erstellung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
- gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen und Streitfragen
- Entwurf von ARGE- und Konsortialverträgen (Bieter- und/oder Ausführungsgemeinschaft).