Bau-, Stahlbau- und Anlagenbau (Privatrecht)
Eine unserer Kernkompetenzen ist das private Recht des Baus, Stahlbaus und Anlagenbaus sowie sonstiger Werkverträge. Dabei betreuen wir mittelgroße Vorhaben ebenso wie Großprojekte, z. B. den Bau von Krankenhäusern, Schulen, Produktionsstätten, Einkaufszentren, Flughäfen, Kraftwerken usw. Wir begleiten die Vorhaben ab der Ausschreibungsphase von Beginn an für Auftraggeber und Auftragnehmer, z. B. Subunternehmen, bis zur Abnahme und darüber hinaus bis zum Ende der Gewährleistung und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gerichten.
Hierzu zählen insbesondere
- Gestaltung von Verträgen des Baus, Stahlbaus und Anlagenbaus
(VOB/B und BGB, Subunternehmer, Generalübernehmer, Projektträger etc.) - Entwurf von ARGE- und Konsortialverträgen (Bieter- und/oder Ausführungsgemeinschaft)
- Entwurf von Immobilienkaufverträgen
- rechtliche Begleitung bei der Bauausführung
- rechtliche Betreuung im Rahmen der Gewährleistung (Baumängel)
- Claim-Management
- Forderungseinzug
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung